Auf der Seite "Exploit-Schutz" unter "Programmeinstellungen" besteht die Möglichkeit, eine Liste mit Programmen, für die bestimmte Systemeinstellungen nicht gelten, zu konfiguriern. Weiterhin kann eine allgemeine XML-Liste mit Windows Defender Exploit-Anwendungseinstellungen verwendet werden. Die XML-Datei wird entweder über Windows PowerShell ("Get-ProcessMitigation") oder über den Link "Einstellungen exportieren" (unter "Exploit-Schutz") erzeugt.
Hinweis: Die konfigurierten Anwendungen müssen auf die XML-Datei zugreifen können. Andernfalls werden die Einstellungen nicht angewendet.
So geht's:
- Starten Sie "%windir%\regedit.exe" bzw. "%windir%\regedt32.exe".
- Klicken Sie sich durch folgende Schlüssel (Ordner) hindurch:
HKEY_LOCAL_MACHINE
Software
Policies
Microsoft
Windows Defender ExploitGuard
Exploit Protection
Falls die letzten Schlüssel noch nicht existieren, dann müssen Sie diese erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "Schlüssel".
- Doppelklicken Sie auf den Schlüssel "ExploitProtectionSettings".
Falls dieser Schlüssel noch nicht existiert, dann müssen Sie ihn erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "Zeichenfolge" (REG_SZ). Als Schlüsselnamen geben Sie "ExploitProtectionSettings" ein.
- Geben Sie als Zeichenfolge den Speicherort der XML-Datei ein. Z. B.: "C:\Windowspage\Exploit.xml"
- Die Änderungen werden ggf. erst nach einem Neustart aktiv.
Hinweise:
- ExploitProtectionSettings:
Legt den Speicherort der XML-Datei mit den Exploit-Schutz-Anwendungseinstellungen fest. Es kann ein lokaler Pfad (z. B. "C:\Windowspage\Exploit.xml"), ein UNC-Pfad (z. B.: "\\Freigabe\Exploit.xml") oder eine URL (z. B.: "http://localhost/exploit.xml") verwendet werden.
- Ändern Sie bitte nichts anderes in der Registrierungsdatei. Dies kann zur Folge haben, dass Windows und/oder Anwendungsprogramme nicht mehr richtig arbeiten.
Versionshinweis:
- Diese Einstellung gilt erst ab Windows 10 Version 1709.
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