Detailbeschreibung
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Betriebssystem: Windows 10, Windows 11
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Auf einem Gerät mit einem Aktivitätserkennungs- oder Schrittzählersensor werden von Windows so genannte Bewegungsdaten erfasst und bis zu 30 Tagen gespeichert. Die neuen Apps (keine Desktopanwendungen) können diese Daten abfordern um z. B. anzuzeigen, wie viele Schritte gemacht wurden. Auf der Seite "Bewegung" unter "Datenschutz" (Bereich "Einstellungen" (Windowstaste + "I")) kann über die Option "Apps die Verwendung der Bewegungsdaten erlauben" der Zugriff konfiguriert werden. Die Kategorie "Bewegung" befindet sich nach "Mikrofon" und wird nur angezeigt, wenn die entsprechende Hardware vorhanden ist. Über die Registrierung lässt sich die Verwendung der Bewegungsdaten ebenfalls konfigurieren. Ein Benutzer kann die Einstellung jedoch nicht mehr ändern. So geht's:
Hinweise:
Versionshinweis:
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Tipps für Windows 10, Windows 11 | |
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