Bei der Verwendung vom Unternehmensmodus kann eine Webseite, die nicht in der entsprechenden Webseitenliste enthalten ist, mit Internet Explorer oder Microsoft Edge geöffnet werden. Durch einen Schlüssel in der Registrierung wird das Verhalten umgedreht. Dadurch können nur noch Webseiten / Domains mit Internet Explorer geöffnet werden, wenn diese explizit in der Webseitenliste für den Unternehmensmodus angegeben wurden. Alle anderen Seiten werden automatisch an Microsoft Edge gesendet. Ausgenommen hiervon sind Intranet-Webseiten, wenn diese von Microsoft Internet Explorer geöffnet werden sollen.
So geht's:
- Starten Sie "%windir%\regedit.exe" bzw. "%windir%\regedt32.exe".
- Klicken Sie sich durch folgende Schlüssel (Ordner) hindurch:
HKEY_CURRENT_USER
Software
Policies
Microsoft
Internet Explorer
Main
EnterpriseMode
Falls die letzten Schlüssel noch nicht existieren, dann müssen Sie diese erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "Schlüssel".
- Doppelklicken Sie auf den Schlüssel "RestrictIE".
Falls dieser Schlüssel noch nicht existiert, dann müssen Sie ihn erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "DWORD-Wert" (REG_DWORD). Als Schlüsselnamen geben Sie "RestrictIE" ein.
- Ändern Sie den Wert ggf. von "0" (mit aktiven Browser anzeigen) auf "1" (mit Microsoft Edge anzeigen).
- Die Änderungen werden ggf. erst nach einem Neustart aktiv.
Hinweise:
- RestrictIE:
0 = Alle Webseiten, die nicht in der Webseitenliste für den Unternehmensmodus enthalten sind, werden basierend auf dem derzeit aktiven Browser geöffnet. (Standard)
1 = Alle Webseiten, die nicht in der Webseitenliste für den Unternehmensmodus enthalten sind, werden automatisch mit Microsoft Edge geöffnet.
- Ändern Sie bitte nichts anderes in der Registrierungsdatei. Dies kann zur Folge haben, dass Windows und/oder Anwendungsprogramme nicht mehr richtig arbeiten.
Versionshinweis:
- Diese Einstellung gilt erst ab Windows 10 Version 1703.
Querverweise:
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