Ob Sprach- und Videoanrufe während der Ruhezeiten zugelassen werden, kann mit der Option "Anrufe zu Ruhezeiten empfangen" konfiguriert werden. Der Schalter ist auf der Seite "Benachrichtigungen" im Abschnitt "Ruhezeiten" unter "Suche und Apps" (PC-Einstellungen) zu finden. Mit dem nachfolgenden Schlüssel in der Registrierungsdatei können Anrufe während der Ruhezeiten aktiviert bzw. deaktiviert werden. Zusätzlich steht der Schalter "Anrufe zu Ruhezeiten empfangen" in der Benutzeroberfläche nicht mehr bereit.
So geht's:
- Starten Sie ...\windows\regedit.exe bzw. ...\winnt\regedt32.exe.
- Klicken Sie sich durch folgende Schlüssel (Ordner) hindurch:
HKEY_CURRENT_USER
Software
Policies
Microsoft
Windows
CurrentVersion
QuietHours
Falls die letzten Schlüssel noch nicht existieren, dann müssen Sie diese erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "Schlüssel".
- Doppelklicken Sie auf den Schlüssel "AllowCalls".
Falls dieser Schlüssel noch nicht existiert, dann müssen Sie ihn erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "DWORD-Wert" (REG_DWORD). Als Schlüsselnamen geben Sie "AllowCalls" ein.
- Ändern Sie den Wert ggf. auf "0" (Anrufe deaktivieren) oder "1" (Anrufe aktivieren).
- Die Änderungen werden ggf. erst nach einem Neustart aktiv.
Hinweise:
- AllowCalls:
0 = Sprach- und Videoanrufe werden während der Ruhezeiten deaktiviert. Ein Benutzer kann die Option nicht mehr aktivieren.
1 = Sprach- und Videoanrufe werden während der Ruhezeiten aktiviert. Ein Benutzer kann die Option nicht mehr deaktivieren.
- Damit ein Benutzer Sprach- und Videoanrufe während der Ruhezeiten wieder selbst aktivieren bzw. deaktivieren kann, müssen Sie den Schlüssel "AllowCalls" wiederum löschen. Klicken Sie dazu auf den Schlüssel und drücken die Taste "Entf".
- Ändern Sie bitte nichts anderes in der Registrierungsdatei. Dies kann zur Folge haben, dass Windows und/oder Anwendungsprogramme nicht mehr richtig arbeiten.
Querverweis:
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