Der Audiorecorder ist ein Programm, mit dessen Hilfe Audiosignale von einem Audioeingabegerät aufgezeichnet, codiert und als Audiodatei gespeichert werden können. Mit dieser Richtlinie wird das Ausführen des Audiorecorders nicht zugelassen. Der Anwender erhält eine entsprechende Meldung beim Versuch das Programm zu starten.
So geht's:
- Starten Sie ...\windows\regedit.exe bzw. ...\winnt\regedt32.exe.
- Klicken Sie sich durch folgende Schlüssel (Ordner) hindurch:
HKEY_CURRENT_USER
Software
Policies
Microsoft
SoundRecorder
Falls der letzte Schlüssel noch nicht existiert, dann müssen Sie ihn erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "Schlüssel". Als Schlüsselnamen geben Sie "SoundRecorder" ein.
- Doppelklicken Sie auf den Schlüssel "Soundrec".
Falls dieser Schlüssel noch nicht existiert, dann müssen Sie ihn erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "DWORD-Wert" (REG_DWORD). Als Schlüsselnamen geben Sie "Soundrec" ein.
- Ändern Sie den Wert von "0" auf "1".
- Die Änderungen werden ggf. erst nach einem Neustart aktiv.
Hinweise:
- Soundrec:
0 = Der Audiorecorder kann ausgeführt werden.
1 = Der Audiorecorder kann nicht ausgeführt werden.
- Ändern Sie bitte nichts anderes in der Registrierungsdatei. Dies kann zur Folge haben, dass Windows und/oder Anwendungsprogramme nicht mehr richtig arbeiten.
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